Die Dornbuschgemeinde hat gewählt: Alle zehn Mitglieder des bisherigen Kirchenvorstands, die erneut kandidierten, wurden auch wiedergewählt (auf dem Foto von links nach rechs: Markus Häfner, Rolf Aßhauer, der bisherige langjährige Vorsitzende Klaus-Dieter Drescher, Gerhard Häfner, Carola Hertz-Siegel, Silke Schmidt, Dorothea Paul, Christiane Zschunke und Thomas Stoll sowie Axel Kaufmann, nicht auf dem Bild). Neu mit dabei sind (ebenfalls von links nach rechts) Claudia Hemmling, Susanne Hennings, Bärbel Feltrini, Christel Held und Eberhard Spittler. Vervollständigt wird der künftige Kirchenvorstand von der ersten Jugenddelegierten Helen Hemmling, die bereits im Januar auf einer Gemeindeversammlung gewählt wurde.

Am Sonntag wurden nun nicht 14, sondern 15 Mitglieder gewählt - weil nach §20 der Kirchengemeindewahlordnung zwei Bewerber mit den wenigsten Stimmen Stimmengleichheit hatten und somit beide als gewählt gelten. Einzelergebnisse für die Kandidatinnen und Kandidaten wurden am Wahlabend allerdings nicht mitgeteilt, so dass auch nicht bekannt ist, wer die meisten Stimmen erhielt. Die Kirchengemeindewahlordnung macht dazu keine Vorgaben, im rechtlichen Leitfaden heißt es, es sollte "sehr genau geprüft werden", ob auch die Stimmenzahlen veröffentlicht werden.  

An der Wahl beteiligten sich 298 von 2645 wahlberechtigten Gemeindemitgliedern. Damit ist die Mitwirkung verglichen mit der letzten Wahl vor sechs Jahren weiter zurückgegangen: Nur 11,3 Prozent wählten ihre Vertreter im Kirchenvorstand, der über zentrale Belange der Gemeinde entscheidet. 2009 waren es noch 13,3 Prozent. 

Ob es neben der Begründung "Das war schon immer so" auch noch andere Gründe für die niedrige Wahlbeteiligung und geringe Resonanz des Kirchenvorstands in der Gemeinde gibt? Das zu überlegen, könnte noch Aufgabe des bisherigen Gremiums sein. Der neue Kirchenvorstand kommt nach der Sommerpause erstmals zusammen. Innerhalb von zwei Monaten nach Beginn der Amtszeit wählt der Kirchenvorstand aus seiner Mitte die Vorsitzende oder den Vorsitzenden, heißt es in der Kirchengemeindeordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). 

 

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