In der kirchlichen Trauung erhalten zwei Menschen Gottes Segen für den gemeinsamen Lebensweg. Die segnende Handauflegung will ihnen Zuversicht schenken, dass sie auf diesem Weg nicht allein sind. Das Paar kann darauf vertrauen, dass Gott diese besondere Bindung bejaht und durch die Zeit begleitet.

Anders als bei der Heirat auf dem Standesamt ist die kirchliche Trauung kein Verwaltungsakt hinter verschlossenen Türen, sondern ein froher und sehr persönlicher Gottesdienst mit der öffentlich versammelten Gemeinde. Deren Anwesenheit bezeugt den Willen der Familien, Freunde und der größeren Gemeinschaft, diese beiden nicht allein zu lassen. 

Im vorbereitenden Traugespräch mit der Pfarrerin bringt das Paar seine Wünsche zum Gottesdienst ein, etwa zur Auswahl der Lieder oder zur Gestaltung der Fürbitten, bei denen Hochzeitsgäste mitwirken können. Das Paar wählt einen Trauspruch aus, der dann in der Traupredigt ausgelegt werden kann. Der Trauspruch kann ganz in der Zweisamkeit, gemeinsam mit der Pfarrerin oder auch mit Unterstützung aus dem Internet ausgesucht werden: www.trauspruch.de.

Die Trauung findet in der Dornbuschkirche statt oder auch in einer anderen Kirche, zu der das Paar eine besondere Beziehung hat. Voraussetzung für die Trauung ist, dass mindestens ein Ehepartner der evangelischen Kirche angehört. In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) können auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften gesegnet werden. Diese Gottesdienste sind der traditionellen Trauung weitgehend gleichgestellt, die Segnung wird im Kirchenbuch eingetragen und beurkundet. 

Im Trauversprechen bekräftigen die Ehepartner ihre Beziehung, dass sie sich mit ihren jeweiligen Stärken und Schwächen annehmen und gegenseitig halten wollen, so wie wir alle von Gott gehalten werden auf unseren schiefen und geraden Bahnen oder Wegen.

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