Corona-Schutzkonzept der evangelischen Dornbuschgemeinde gemäß KV-Beschluss vom 29.09.2020

  1. Masken- und Abstandspflicht: Bitte betreten Sie das Gemeindehaus und die Kirche nur mit Maske, ggfalls bekommen Sie eine ausgehändigt. Halten Sie immer den Mindestabstand von 1,5 Metern ein. Auf dem Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden.
  2. Besucherinnen und Besucher mit Erkältungssymptomen werden nicht eingelassen oder müssen das Gemeindehaus wieder verlassen.
  3. Desinfektionsmittel: Im Eingangsbereich stehen mindestens zwei Spender mit Desinfektionsmittel bereit. Alle, die das Gemeindehaus oder die Kirche betreten, haben so die Möglichkeit, sich die Hände zu desinfizieren.
  4. Maximale Gruppengrößen: In einem Raum darf sich gleichzeitig maximal eine Person je angefangener Grundfläche von 3 Quadratmetern aufhalten.Das sind in den Gruppenräumen 16 Personen, im Saal 64  Personen und in der Kirche 85 Personen. Zwischen den Personen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes oder zusammengehörende Gruppen von bis zu 10 Personen.
  5. Umgangsformen: Zwischen Personen, die nicht einem gemeinsamen Hausstand angehören, dürfen keine Gegenstände entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden.
    Persönliche Nahkontakte wie zum Beispiel Händeschütteln oder Umarmung zur Begrüßung sind zu vermeiden.
    Hygieneregeln sind einzuhalten (Händewaschen, Husten- und Nies-Etiquette).
  6. Reinigung und Lüften: für die regelmäßige Desinfektion von Händekontaktflächen wie zum Beispiel Türklinken und der Sanitäreinrichtungen und für regelmäßiges intensives Lüften der Räume sorgt der Hausmeister.
  7. Die Benutzung der Küche ist nur unter folgenden Bedingungen zulässig: Speisen können durch einzelne, die eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen haben, angerichtet oder hergestellt werden. Auch bei der Ausgabe ist von diesen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die gemeinsame Nutzung von Kaffee- oder Milchkännchen, Salz- und Pfefferstreuern o.ä. ist nicht gestattet. Der Tischabstand muss mindestens 1,5 m betragen.
  8. Für jede Nutzung des Gebäudes oder einzelner Räumlichkeiten ist eine Teilnehmerliste, die Name, Anschrift und Telefonnummer enthält, zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu führen. Die Listen dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können. Die Listen werden in einem verschlossenen Umschlag im Gemeindebüro für die Dauer eines Monats aufgehoben und anschließend vernichtet.
  9. Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen durch eine verantwortliche Person muss bei jeder Veranstaltung gesichert sein.

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