Hygienekonzept für Gottesdienste in der Dornbuschgemeinde (Stand 29.09.2020)

Der Kirchenvorstand hat folgendes verbindliche und öffentlich auszuhängende Hygienekonzept für künftige Gottesdienste beschlossen:

Die Kirche und der zugeschaltete Gemeindesaal (bei Open Air Gottes-diensten der Kirchplatz) werden mit Einzelstühlen und Sitzgruppen aus zwei oder drei Stühlen – bei angemeldeten Gruppen bis zu 10 Stühlen -  bestuhlt, deren Abstand jeweils mindestens 1,5 m beträgt.

Bitte setzen Sie sich als Einzelbesucher möglichst auf einen Einzelstuhl und halten Sie die Stuhlgruppen für Paare und Familien frei. Folgen Sie den Anweisungen der den Küsterdienst versehenden Ehrenamtlichen.

Der Zugang zu Kirche und Saal erfolgt wie gewohnt durch den Haupteingang. Zum Verlassen der Kirche benutzen Sie bitte auch die Türen im Glasfenster, neben der Orgel oder aus dem Saal Richtung Garten.

Bitte halten Sie beim Betreten und Verlassen der Kirche Abstand. Auf Händeschütteln, Umarmungen o.ä. zur Begrüßung oder Verabschiedung ist zu verzichten.

Auf das gemeinsame Singen müssen wir voraussichtlich noch einige Zeit verzichten, deshalb werden keine Gesangbücher ausgeteilt.

Gottesdienstblätter werden ausgelegt werden.

Bitte benutzen Sie zwingend eine Gesichtsmaske, es kann selbstverständlich auch eine Stoff- oder Plexiglasmaske sein. Auf dem Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden. Wer seine Maske vergessen hat, kann eine ausgehändigt bekommen. Personen mit Erkältungssymptomen können leider nicht am Gottesdienst teilnehmen.

Mittel zur evtl. gewünschten Handdesinfektion werden bereit gehalten.

Für die Kollekte stehen Körbe bereit, in die Sie ihre Gabe vor dem Verlassen der Kirche hineinlegen können.

Das Kirchencafé muss leider bis auf weiteres entfallen.

Zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird eine Teilnehmerliste geführt, die Name, Anschrift und Telefonnummer enthält. Die Listen dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können. Die Listen werden für die Dauer eines Monats in einem verschlossenen Umschlag im Gemeindebüro aufgehoben und anschließend vernichtet.

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