Corona- und Hygieneschutzkonzept der Dornbuschgemeinde vom 11.01.2022

Bei sämtlichen Gottesdiensten gilt grundsätzlich die 3G-Regel.

Ferner ist jeweils ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Besuchenden einzuhalten, die nicht einem Hausstand angehören. Während des gesamten Gottesdienstes sind Masken zu tragen, Singen mit Maske bleibt zulässig.

Auch für jedes Betreten des Gemeindehauses sowie den Aufenthalt in diesem gilt grundsätzlich die 3G-Regel. Auch hier sind bis zu einem späteren Sitzplatz Masken zu tragen. Je nach Anzahl der Besuchenden können der/die Verantwortliche entscheiden, ob sie dort abgenommen werden können.

Chorproben sind nach der 2Gplus-Regel unter Beachtung des Mindestabstands von 1,5 m zwischen den Singenden und 3 m zur Chorleitung möglich, es sind Masken bis zum Platz zu tragen und alle 45 Minuten ist eine Lüftungspause zu machen.

Kirchenkaffee und Veranstaltungen mit gemeinsamem Essen sind nach der 2G plus Regel möglich, wenn der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Tischen eingehalten wird und die Besucher*innen eine medizinische Maske tragen, die am Sitzplatz abgenommen werden kann.

Bei Flohmärkten, Kinderkleiderbörsen, Basaren und anderen Veranstaltungen gilt ebenfalls die 2G plus Regel, ferner sind innen und außen durchgängig Masken zu tragen. Ggf. ist eine Zutrittsregulierung möglich, wenn die Abstände untereinander zu gering werden.

Den Verantwortlichen für die jeweilige Veranstaltung oder den jeweiligen Gottesdienst bleibt unbenommen, strengere Regeln (2G oder 2Gplus) anzuordnen.

Ansonsten oder davon abweichend gelten die jeweiligen Rahmenbedingungen der EKHN, die jeweils vor dem Gottesdienst oder sonstigen Veranstaltungen bekannt gegeben werden.

 

 

 

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