Corona-Schutzkonzept der evangelischen Dornbuschgemeinde gemäß KV-Beschluss vom 03.11.2020

  1. Masken- und Abstandspflicht: Bitte betreten Sie das Gemeindehaus und die Kirche nur mit Maske, ggfalls bekommen Sie eine ausgehändigt. Halten Sie immer den Mindestabstand von 1,5 Metern ein. Auch auf dem Sitzplatz muss die Maske getragen werden.
  2. Besucherinnen und Besucher mit Erkältungssymptomen werden nicht eingelassen oder müssen das Gemeindehaus oder die Kirche wieder verlassen.
  3. Desinfektionsmittel: Im Eingangsbereich stehen mindestens zwei Spender mit Desinfektionsmittel bereit. Alle, die das Gemeindehaus oder die Kirche betreten, haben so die Möglichkeit, sich die Hände zu desinfizieren.
  4. Maximale Gruppengrößen: In einem Raum dürfen sich nur so viele Menschen aufhalten, dass der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Stühlen bzw. Personen gewahrt werden kann. Angehörige eines Hausstandes können enger zusammen sitzen.
  5. Umgangsformen: Zwischen Personen, die nicht einem gemeinsamen Hausstand angehören, dürfen keine Gegenstände entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden.
    Persönliche Nahkontakte wie zum Beispiel Händeschütteln oder Umarmung zur Begrüßung sind zu vermeiden.Hygieneregeln sind einzuhalten (Händewaschen, Husten- und Nies-Etiquette).
  6. Reinigung und Lüften: für die regelmäßige Desinfektion von Händekontaktflächen wie zum Beispiel Türklinken und der Sanitäreinrichtungen und für regelmäßiges intensives Lüften der Räume sorgt der Hausmeister.
  7. Die Benutzung der Küche ist nur unter folgenden Bedingungen zulässig: Speisen können durch einzelne, die eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen haben, angerichtet oder hergestellt werden. Auch bei der Ausgabe ist von diesen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die gemeinsame Nutzung von Kaffee- oder Milchkännchen, Salz- und Pfefferstreuern o.ä. ist nicht gestattet. Der Tischabstand muss mindestens 1,5 m betragen.
  8. Für jede Nutzung des Gebäudes oder einzelner Räumlichkeiten ist eine Teilnehmerliste, die Name, Anschrift und Telefonnummer enthält, zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu führen. Statt einer Liste können auch Einzelblätter für jeden Teilnehmenden geführt werden. Die Listen und Blätter dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können. Sie werden in einem verschlossenen Umschlag im Gemeindebüro für die Dauer eines Monats aufgehoben und anschließend vernichtet.
  9. Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen durch eine verantwortliche Person muss bei jeder Veranstaltung gesichert sein.

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