Am 13. Juni 2021 ist es wieder soweit: In allen Gemeinden unserer Landeskirche EKHN werden neue Kirchenvorstände gewählt, deren Amtszeit dann mit dem 1. September 2021 beginnen wird. 

Im Kirchenvorstand mitzuarbeiten, ist eine verantwortliche Aufgabe, denn der Kirchenvorstand entscheidet alleinverantwortlich z.B. über die Berufung von Pfarrerinnen und Pfarrern auf freie Stellen und bestimmt mit, wann Gottesdienste stattfinden. Er stellt Mitarbeitende in Kindertagesstätten und der Gemeindeverwaltung ein, stellt den Gemeindehaushalt auf und entscheidet, wofür wieviel Geld ausgegeben wird und ob und welche Umbaumaßnahmen durchgeführt werden.

Aber die Tatsache, dass sich eine große Zahl der aktuellen Kirchenvorstände dafür entschieden hat, erneut zu kandidieren, belegt, dass diese Aufgabe auch interessant und mit großem Spaß und Freude verbunden ist.

Auch in unserer Gemeinde haben die Vorbereitungen für die Wahl begonnen. Der aktuelle Kirchenvorstand hat einen Benennungsausschuss beauftragt, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu benennen, die bereit sind, sich zur Wahl zu stellen und im künftigen Kirchenvorstand mitzuarbeiten. Dem Benennungsausschuss gehören an: Irene Drescher, Pfrn. Tina Greitemann, Carola Hertz-Siegel, Rolf Kugelstadt, Silke Schmidt und Dr. Eberhard Spittler.

Wenn Sie ein Gemeindemitglied vorschlagen möchten oder selbst Interesse an einer Kandidatur haben, können Sie sich gerne an die genannten Mitglieder des Benennungsausschusses wenden oder im Gemeindebüro Bescheid geben. Ihre Vorschläge und Anregeungen sind herzlich willkommen!

Alle Kandidierenden werden wir Ihnen in unserer Gemeindezeitung WAD und auf dieser Website vorstellen. Außerdem planen wir eine Gemeindeversammlung am Sonntag, 17. Januar 2021 im Anschluss an den Gottesdienst, bei der Sie die Kandidierenden kennenlernen und befragen können.

Natürlich hoffen wir, dass sich auch bei dieser Kirchenvorstandswahl Jugendliche zur Wahl als Jugenddeligierte stellen werden. Sie sind eine echte Bereicherung des Kirchenvorstands, da sie volles Rede- und Antragsrecht haben und sich in den verschiedenen Ausschüssen einbringen können. Wählbar sind Jugendliche ab Vollendung des 14. Lebensjahres. Die Wahl der Jugenddeligierten erfolgt in der Gemeindeversammlung am 17. Januar 2021.

Machen Sie mit!

 

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