1. Masken- und Abstandspflicht: Bitte betreten Sie das Gemeindehaus und die Kirche nur mit Maske und halten Sie immer den Mindestabstand von 1,5 Metern ein. Auf dem Sitzplatz darf die Maske abgenommen werden.
  2. Desinfektionsmittel: Im Eingangsbereich stehen mindestens zwei Spender mit Desinfektionsmittel bereit. Alle, die das Gemeindehaus oder die Kirche betreten, haben so die Möglichkeit, sich die Hände zu desinfizieren.
  3. Maximale Gruppengrößen: In einem Raum darf sich gleichzeitig maximal eine Person je angefangener für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von 3 Quadratmetern aufhalten, sofern Sitzplätze eingenommen werden. Das sind in den Gruppenräumen 16 Personen, im Saal 64 Personen und in der Kirche 85 Personen. In allen anderen Fällen darf maximal eine Person pro 10 Quadratmeter Grundfläche in die betreffende Räumlichkeit eingelassen werden, d.h. 25 in die Kirche, 19 in den Saal und 4 in die Gruppenräume.
    Zwischen den Personen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes. Werden Räume von Gruppen genutzt, sollte die Gruppengröße 15 Personen nicht übersteigen.
  4. Umgangsformen: Zwischen Personen, die nicht einem gemeinsamen Hausstand angehören, dürfen keine Gegenstände entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden.
    Persönliche Nahkontakte wie zum Beispiel Händeschütteln oder Umarmung zur Begrüßung sind zu vermeiden.
    Hygieneregeln sind einzuhalten (Händewaschen, Husten- und Nies-Etiquette).
  5. Reinigung und Lüften: für die regelmäßige Desinfektion von Händekontaktflächen wie zum Beispiel Türklinken und der Sanitäreinrichtungen und für regelmäßiges intensives Lüften der Räume sorgt der Hausmeister.
  6. Aufgrund der hohen Hygieneanforderungen an die Ausgabe von Speisen und Getränken sollten Küchen nicht für Veranstaltungen oder durch Gruppen und Kreise genutzt werden und auf die Ausgabe von Speisen verzichtet werden.
  7. Für jede Nutzung des Gebäudes oder einzelner Räumlichkeiten ist eine Teilnehmerliste, die Name, Anschrift und Telefonnummer enthält, zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu führen. Die Listen werden in einem verschlossenen Umschlag im Gemeindebüro für die Dauer eines Monats aufgehoben und anschließend vernichtet.
  8. Die Einhaltung der Schutzmaßnahmen durch eine verantwortliche Person muss bei jeder Veranstaltung gesichert sein.

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